Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI)

Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist eine preisrechtliche Verordnung der Bundesregierung. Der Anwendungsbereich der Honorarordnung wird in § 1 HOAI beschrieben: Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für die Berechnung der Entgelte für die Leistungen der Architekten und Ingenieure (Auftragnehmer), soweit sie durch Leistungsbilder oder andere Bestimmungen dieser Verordnung erfasst werden.
Die HOAI legt fest, wie ein Architektenhonorar zu ermitteln ist und schreibt in Honorartabellen die Preisgrenzen (Vorgabe von Mindest- und Höchstsätzen) für Architektenleistungen vor. Die HOAI ist eine bundesweit geltende Preisverordnung, die die Bundesregierung auf der Grundlage eines Artikelgesetzes erlassen hat. Kammermitglieder sind darüber hinaus aufgrund ihres Standesrechtes - der Berufsordnung - dazu verpflichtet, die HOAI anzuwenden.
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Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung

Klären der Aufgabenstellung
Beratung zum gesamten Leistungsbedarf Formulierung von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Zusammenfassung der Ergebnisse


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Leistungsphase 2 - Vorplanung

Grundlagenanalyse - Abstimmung der Zielvorstellungen
Erarbeitung eines Planungskonzepts einschl. Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung - Strichskizzen
Verhandlungen mit den Behörden - Kostenschätzung


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Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung

Bearbeiten des Planungskonzeptes und zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, einschl. Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
Kostenberechnung und Kostenkontrolle


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Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung

Erarbeiten der Vorlagen der erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschl. der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen
Einreichen des Baugesuches
Begleitung des Genehmigungsverfahrens


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Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung

Erstellung von Ausführungsplanungen, Werkplanungen mit Detailzeichnungen und Konstruktionszeichnungen.
Einarbeiten von Fachplanungen wie Statik und Haustechnikplanungen


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Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe

Massenermittlung als Grundlage für Leistungsbeschreibungen mit Aufstellung von Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen
Abstimmen und koordinieren der Leistungsbeschreibungen aller Gewerke


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Leistungsphase 7 - Mitwirkung bei der Vergabe

Einholen, Prüfen und Auswerten der Angebote, Aufstellen eines Preisspiegels und Verhandlung mit Bietern und Mitwirken bei der Auftragserteilung
Kostenanschlag und Kostenkontrolle


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Leistungsphase 8 - Objektüberwachung

Überwachen und koordinieren der Ausführung , aufstellen und fortschreiben eines Zeitplanes, führen eines Bautagebuches
Abnahme der Bauleistung, Feststellung von Mängeln.
Rechnungsprüfung und Kostenfeststellung, Kostenkontrolle
Organisation behördlicher Abnahmen - Übergabe des Objekts


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Leistungsphase 9 - Objektbetreuung u. Dokumentation

Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen und der Zusammenstellung der zeichnerischen und textlichen Unterlagen